Bleibatterien Recycling / Bleiakkumulatoren Entsorgung

Wir (unsere Partner kauft und holt die Batterien ab) bieten Tagespreise für Bleibatterien, Bleiakkumulatoren, Startbatterien, etc. Die alte Autobatterie muss fachgerecht entsorgt werden. Sie enthält im inneren Bleiplatten und Schwefelsäure, deshalb ist sie nach dem Gebrauch als Sonderabfall zu entsorgen. Wir kaufen Altbatterie aller Art (Bleiakkumulatore, Autobatterie, Startbatterie, Bleibatterien etc.).

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BLEIBATTERIEN RECYCLING

Recycling von alten Bleibatterien

Das Recycling von Bleibatterien (Autobatterien) über RecySwiss GmbH sichert unserer Kundschaft einen sorgenfreien aber nicht sorglosen Umgang mit diesem Sonderabfall zu und zeichnet sich insbesondere durch Einfachheit und Effizienz aus. Das vorliegende Infos soll unseren Kunden alles Wissenswerte vermitteln, damit die gesetzlichen Vorschriften mühelos eingehalten werden können.

Welche Batterietypen sind betroffen?

  • VeVA-Code 16 06 01 Starterbatterien UN-Nr. 2794
  • VeVA-Code 16 06 01 Traktionsbatterien mit und ohne Stahlkasten UN-Nr. 2794

Welche Gebinde kann ich verwenden?

Das Gesetz schreibt schlagfeste und säurebeständige Behälter für das sichere Lagern und Transportieren von alten Bleibatterien vor. Unsere Kunststoffpaloxen sind die Antwort auf diese Forderung: 600 Liter-Paloxe, Masse:
1200 x 1000 x 777 mm, Nutzlast ca. 1000 kg

Von welchen Dienstleistungen profitiere ich?

  • kompetente Beratung
  • RecySwiss GmbH Partner erstellt für mich den Begleitschein für Sonderabfall und die Sonderabfall-Etiketten
  • Abholung innert max. 5 Arbeitstagen überall in der Schweiz; ich werde über den Abholtermin informiert
  • direkter Gebinde Austausch anlässlich der Abholung
  • keine Handling- oder Analysekosten
  • ich kann ganz einfach bestellen wenn ich die Formular oben ausfüllen

Worauf muss ich bei der Lagerung insbesondere achten?

  • Die Batterien befinden sich in einem Kunststoffgehäuse, welches als Isolation dient.
  • Die verbrauchten Batterien müssen mit den Elektroden nach oben sauber in die Paloxe gestapelt werden, sodass elektrische Kontakte (Kurzschlüsse) mit allfälliger Brandfolge vermieden werden. Eine ordentliche Einstapelung schafft übrigens auch wesentlich mehr Platz! Um Kosten zu vermeiden müssen verschiedene Batterietypen separat voneinander gelagert werden.

Worauf muss ich beim Batterierecycling im Speziellen achten?

Falls Sie an Dritten Ihre alten Bleibatterien weitergeben, sind Sie gesetzlich für deren korrekte Entsorgung verantwortlich. Verbrauchte Bleibatterien sind gemäss Verordnung über den Verkehr mit Abfällen vom 1.1.2006 (VeVA, RS 814.610) Sonderabfälle.

Ausschliesslich Entsorger mit einer Bewilligung zur Sammlung von alten Bleibatterien sind berechtigt diesen Sonderabfall entgegenzunehmen. Sie werden vom betroffenen Entsorger einen amtlichen Begleitschein für Sonderabfälle erhalten, welcher bei Kontrollen der kantonalen überwachungsbehörden besagt, dass Sie Ihre Altbatterien korrekt entsorgt haben.

Rückgabe von Auto-/Starterbatterien

Für die Rückgabe von Autobatterien sieht die Batterieverordnung kein gemeinsames Rücknahmesystem der Hersteller vor. Da in der Regel beim Wechsel der Autobatterien in Kfz-Reparaturwerkstätten und an Tankstellen die alte Batterie bereits zurückgenommen wurde, ist für diese Batterien (ca. 14 Mio. Stück Autobatterien mit rd. 190.000 t Blei werden pro Jahr in Verkehr gebracht) eine hohe Rücklauf- und Recyclingquote (ca. 95%.) bereits erreicht. Um alle Batterien zu erfassen, muss der Käufer beim Kauf einer neuen Batterie einen Pfand einreichen, wenn er nicht gleichzeitig eine alte Batterie zurückgibt. Der Pfand wird bei nachträglicher Rückgabe einer alten Batterie erstattet.

Ein von den Herstellern beauftragtes Entsorgungsunternehmen oder ein Schrotthändler holt auf Anforderung des Händlers die gebrauchten Starterbatterien ab. Gleiches gilt für die öffentlichen Sammelstellen (Recyclinghöfe oder Schadstoffmobile). Die Sammelstellen sind weiterhin verpflichtet, gebrauchte Autobatterien kostenlos entgegenzunehmen. Zur Auszahlung des Pfandgeldes sind sie durch die Verordnung nicht verpflichtet. In mehreren Sekundärbleihütten wird das Blei aus den Batterien zurückgewonnen und in der Regel für neue Batterien wieder eingesetzt.

Ausgediente Autobatterien

Für eine Tonne Autobatterien lockt ein Erlös von rund 500 (6.2008) Franken.
Autobatterien werden deshalb gerne gesammelt, zwischengelagert und verkauft. Solche Lager gelten als Abfallbehandlungsanlagen und sind bewilligungspflichtig. Viele Zwischenlager werden errichtet, ohne die Gemeinde in Kenntnis zu setzen und eine Betriebsbewilligung beim Amt für Umwelt zu beantragen. Autobatterien gelten als Sonderabfälle und enthalten eine beachtliche Menge an Schwefelsäure. Daher sind entsprechende Auflagen aus Sicht des Umweltschutzes und des Brandschutzes zu beachten.
Wie werden Autobatterien richtig entsorgt? Privatpersonen bringen alte Autobatterien ins Verkaufsgeschäft zurück. Unternehmer (z.B. Besitzer einer Autogarage) dürfen diese Sonderabfälle nur einem Empfänger übergeben, der über eine Betriebsbewilligung gemäss VeVA (Verordnung über den Verkehr mit Abfällen) verfügt. Bei der Abgabe ist zwingend ein VeVA-Begleitschein zu verwenden. Ausnahmen bilden Kleinmengen, die auf einer Sammelliste erfasst werden. Gewerbetreibende können strafrechtlich belangt werden, wenn Autobatterien ohne Begleitscheine abgegeben werden oder einem Entsorger übergeben werden, dem keine kantonale Bewilligung erteilt worden ist.

VeVa Begleitschein (BGS)

Der VeVA Begleitschein besteht aus 3 Teilen:

A) einem blauen Teil Er verbleibt beim Empfänger und muss von diesem aufbewahrt werden.
B) einem roten Teil Er wird dem Abgeber vom Empfänger unterschrieben zugestellt und muss 5 Jahre aufbewahrt werden. Er wird bei Stichproben durch die örtlichen Behörden überprüft.
C) einem grünen Teil Er bleibt bei einer Entsorgung beim Abgeber und dient der Kontrolle des Abgebers und als temporäre Bescheinigung gegenüber den Behörden.

Allgemein: Bei einem Entsorgungsauftrag sagen Sie uns einfach das Stichwort «BGS+» und wir kümmern uns um das Ausfüllen des Begleitschein.

Betriebsnummer:

Werden von den kantonalen Behörden zugeteilt.

Die Kontaktstellen der kantonalen Behörden sind auf der BUWAL Hoempage.

Begleitscheinnummer:

Ist bereits im Formular eingedruckt und muss auf der VeVA Etikette angegeben werden.

Fachgerechter Transport von ausgedienten Auto- und LKW-Batterien: Merkblatt von Amt für Umwelt